Gehört ein Fahrzeug zum Betriebsvermögen eines Selbstständigen oder Gewerbetreibenden, so können diese die Mehrwertsteuer gegenüber dem Finanzamt als Vorsteuer geltend machen.
Gehört ein Fahrzeug zum Betriebsvermögen eines Selbstständigen oder Gewerbetreibenden, so können diese die Mehrwertsteuer gegenüber dem Finanzamt als Vorsteuer geltend machen.
Hümmlinger Finanzkanzlei GmbH
Loruper Straße 4
49757 Werlte
office@huemmlinger-finanzkanzlei.de
Vom Hümmling für den Hümmling!
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. office@huemmlinger-finanzkanzlei.de oder Kontaktformular.
Direkt über WhatsApp kontaktieren per WhatsApp schreiben
© 2025 Hümmlinger Finanzkanzlei