Finanzlexikon

Finanzlexikon

Halter

Der Halter eines Fahrzeuges ist die Person, welche das Fahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und auch die Verfügungsgewalt besitzt. Der Halter kann sich von dem Eigentümer und Fahrer des Fahrzeugs unterscheiden. Der Halter ist dazu verpflichtet eine Kraftfahrthaftpflichtversicherung abzuschließen, sobald sich das Fahrzeug im Gebrauch befindet. Zudem ist diese Person der Träger der Gefährdungshaftung. Die Zulassungsstellen sehen als Halter die Person, welche im Fahrzeugbrief eingetragen ist.

Kontakt

Hi! Schön, dass du mit uns Kontakt aufnehmen möchtest. Bitte fülle einfach das Formular aus, und wir setzen uns kurzfristig mit dir in Verbindung. Wir freuen uns auf dich.