Finanzlexikon

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Abrufphase

Es existieren Tarife im Rahmen einer Lebensversicherung, bei welchen während der Endphase der Vertragslaufzeit die sogenannte Abrufphase beginnt. Bei einer Kapitallebensversicherung kann beispielsweise ein variabler Zeitraum von fünf oder zehn Jahren Abrufphase enthalten sein. In dieser Phase kann die Versicherung jährlich gekündigt und ausgezahlt werden oder auch über das vorher abgestimmte Ende der Versicherung hinaus bestehen bleiben.

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