Finanzlexikon

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Deckungskapital

Bei dem Deckungskapital des Lebensversicherungsvertrags handelt es sich um die nicht für die Risikoübernahme und Kosten verbrauchten Beitragsteile, welche verzinslich angesammelt werden. Wird der Vertrag vorzeitig gekündigt, wird der Rückkaufswert ausgezahlt. Dieser setzt sich aus dem Deckungskapital und den Überschussanteilen zusammen, welche um einen geringen Stornoabschlag gemindert wurden.

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