Finanzlexikon

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Individualversicherung

Im Gegensatz zu der Individualversicherung steht die Sozialversicherung, da es sich bei Individualversicherung um alle Versicherungsverträge handelt, welche die Versicherungsnehmer zur eigenen persönlichen Vorsorge abschließen. Gegenstand dieser Versicherungen sind alle versicherbaren Gefahren. Die verschiedenen Versicherungsleistungen werden nach dem Äquivalenzprinzip bemessen. Das bedeutet anders ausgedrückt, dass sich Risiko und Leistung auf der Grundlage der Wirtschaftlichkeit entsprechen sollten.

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