Bei einem Reingewinn bzw. einem Reinverlust handelt es sich um den Überschuss der Erträge über die Aufwendungen bzw. der Aufwendungen über die Erträge, welche um die Abschreibungen, Rückstellungen und Rücklagen bereinigt wurden.
Bei einem Reingewinn bzw. einem Reinverlust handelt es sich um den Überschuss der Erträge über die Aufwendungen bzw. der Aufwendungen über die Erträge, welche um die Abschreibungen, Rückstellungen und Rücklagen bereinigt wurden.
Hümmlinger Finanzkanzlei GmbH
Loruper Straße 4
49757 Werlte
office@huemmlinger-finanzkanzlei.de
Vom Hümmling für den Hümmling!
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. office@huemmlinger-finanzkanzlei.de oder Kontaktformular.
Direkt über WhatsApp kontaktieren per WhatsApp schreiben
© 2025 Hümmlinger Finanzkanzlei
Hi! Schön, dass du mit uns Kontakt aufnehmen möchtest. Bitte fülle einfach das Formular aus, und wir setzen uns kurzfristig mit dir in Verbindung. Wir freuen uns auf dich.