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Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
• Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
• Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
• Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.
Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.
Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.
Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO in Verbindung mit Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 01. Januar 2023)

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung:
Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen „Indikatoren“ für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:
– Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
– Die Achtung der Menschenrechte
– Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien.

Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der Produktanbieter wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.

 

Art. 3 -Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken:
Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten werden Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. Um die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken vorzunehmen, nutzen wir u.a. zusätzliche Informationen von Dienstleistern, Verbänden oder Organisationen, die sich auf die Beurteilung dieser Risiken spezialisiert haben und/oder entsprechende Datenbanken zur Verfügung stellen.

Art. 4 – Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens
Im Rahmen der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Versicherer berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen, die möglicherweise noch nicht in Gänze für jedes Produkt vorliegen. Für deren Richtigkeit ist der Vermittler nicht verantwortlich. Bei der Versicherungsanlageberatung wird der Kunde entsprechend seines Wissensstandes aufgeklärt und über einen mehrstufigen Abfrageprozess werden seine Nachhaltigkeitspräferenzen erfasst. Wenn der Kunde sich dafür entscheidet, Nachhaltigkeit bei der Kapitalanlage zu berücksichtigen, dann kann er diesen Wunsch auf drei unterschiedliche Arten spezifizieren, wobei die Möglichkeiten sich untereinander nicht ausschließen.

Art. 5 – Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den Anlagen, in die mit den Versicherungen investiert wird, einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird.

Kundeninformation

nach § 15 VersVermV i.V.m. § 16 Abs. 1 VersVermV; §§ 12, 12a FinVermV; Art. 247 § § 13 Abs. 2, 13b EGBGB

 

Anschrift & Erreichbarkeit:

Name der Firma: Hümmlinger Finanzkanzlei GmbH
Betriebliche Anschrift: Loruper Str. 4, 49757 Werlte
Tel.: 05951-5309950
Telefax: 05951-5309959
E-Mail-Adresse:

 

office@huemmlinger-finanzkanzlei.de

Tätigkeit gemäß Gewerbeordnung (GewO):

Der Makler ist freier Gewerbetreibender nach § 93 HGB und nicht an einen oder mehrere Produktanbieter gebunden.

  • Erlaubnis nach §34 c Abs.1 GewO (Vermittler von Immobilien, Darlehen, Finanzierungen)
  • Erlaubnis nach §34 d Abs. 1 GewO (Versicherungsmakler)
  • Erlaubnis nach §34 f Abs.1 S. 1 Nr. 1 GewO (Finanzanlagenvermittler: Offene Investmentfonds)
  • Erlaubnis nach §34 i Abs.1 GewO (Immobiliardarlehensvermittler)

 

Der Versicherungsmakler ist bei der IHK Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim gemeldet. Die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler wurde erteilt von der:

IHK Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim

Neuer Graben 38

49074 Osnabrück

 

Zentrales Vermittlerregister:

Gemeinsame Registerstelle

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.

Breite Straße 29

10178 Berlin

Telefon: (0 180) 60 05 85 0 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf) Registerabruf: www.vermittlerregister.info

 

Eintragung des Maklers im Vermittlerregister:

Versicherungsvermittler mit der Registrierungsnummer        D-B0XJ-K8U2D-89

Finanzanlagenvermittler mit der Registrierungsnummer          D-F-162-KFAH-30           Immobiliardarlehensvermittler mit der Registrierungsnummer           D-W-162-ZWQC-93

 

Produktanbieter:

Fonds:  Bis zu 300 (www.netfonds.de/fondsgesellschaften)

Versicherungen:  Bis zu 95 (http://service.netfonds.de/versicherungsgesellschaften/versicherungsgesellschaften.pdf)

 

Anschriften von Schlichtungsstellen:

  • Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin versicherungsombudsmann.de
  • Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 060222, 10052 Berlin, pkv-ombudsmann.de
  • Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung, Glockengießerwall 2,

20095 Hamburg

www.schlichtung-finanzberatung.de

Makler Kundeninformationen – Stand 01.11.2019

  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Ombudsleute, Postfach 13 08, 53003 Bonn www.bafin.de
  • Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI, Unter den Linden 42, 10117 Berlin www.ombudsstelle-investmentfonds.de

 

Angaben zu Umfang und Vergütung der Tätigkeit:

 

Beratung und Vermittlung von Versicherungen

Der Vermittler bietet grundsätzlich auch die Beratung zu Versicherungsprodukten an, es sei denn dies wird mit dem Kunden vertraglich ausgeschlossen. Auch kann die Beratung durch entsprechende Vereinbarung auf einzelne Bereiche der Produktsparten begrenzt werden.

 

Im Zusammenhang mit der Beratung oder Vermittlung kann die Vergütung hierfür entweder durch den Kunden, durch eine in der Versicherungsprämie enthaltene Provision oder sonstige Vergütung, die vom Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird, oder in einer Kombination aus beidem erfolgen. Dies ist abhängig von Ihren Wünschen und Bedürfnissen und den jeweiligen Versicherungsprodukten, die vermittelt werden. Soweit Vergütungsbestandteile durch den Kunden gezahlt werden, erfolgt dies aufgrund einer vorab zu treffenden Vergütungsvereinbarung. Weitere variable Vergütungen sind grundsätzlich möglich, bemessen sich aber immer anhand von qualitativen Merkmalen.

 

Beratung und Vermittlung von Finanzanlagen

Die Anlageberatung und die Vermittlung von Finanzanlagen erfolgten aufgrund der erteilten Genehmigung nach

  • 34 f GewO. Der Makler ist freier Gewerbetreibender nach § 93 HGB und produktanbieterunabhängig. Der Vertragsschluss über den Erwerb einer Finanzanlage erfolgt grundsätzlich zwischen Ihnen als Kunde und dem jeweiligen Produktanbieter.

 

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung kann die Vergütung hierfür entweder durch Sie als Anleger, durch Dritte (Produktgeber) oder in einer Kombination aus beidem erfolgen. Dies ist abhängig von Ihren Wünschen und Bedürfnissen und den jeweiligen Finanzanlagen, die vermittelt werden. Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch Sie als Anleger gezahlt werden, erfolgt dies aufgrund einer gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung. Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder vermittlung von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese vom Vermittler angenommen und behalten werden.

 

Beratung und Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen

Der Vermittler bietet grundsätzlich auch die Beratung zu Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen an, es sei denn dies wird mit dem Kunden vertraglich ausgeschlossen. Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehensvermittlung vom Darlehensgeber. Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus:

  • Bruttodarlehenssumme
  • Zinszahlungen
  • Prämien

Wie hoch die Vergütung des Vermittlers schlussendlich sein wird, steht zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest. Detaillierte Informationen entnehmen Sie gerne zu einem späteren Zeitpunkt dem sog. ESIS-Merkblatt, welches Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Weitere variable Vergütungen sind grundsätzlich möglich, bemessen sich aber immer anhand von qualitativen Merkmalen.

 

 

Wir halten bei unseren Beratungen zu Versicherungsanlageprodukten Nachhaltigkeitsrisiken für nicht relevant, da diese bereits durch den Versicherer berücksichtigt und in dessen vorvertraglichen Informationen dargelegt werden. Eine individuelle Berücksichtigung durch den Vermittler erfolgt daher grundsätzlich nicht. Äußert der Kunde im Rahmen der individuellen Beratung den Wunsch nach einer Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken durch den Vermittler, so wird dieser Wunsch bei der Beratung im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens des Vermittlers berücksichtigt.

 

 

 

Makler Kundeninformationen – Stand 01.11.2019

 

 

Informationen zur Beratungsgrundlage gem. § 60 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Die Beratung erfolgt auf der Grundlage eines Vertretervertrages mit der NVS Netfonds Versicherungsservice AG, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg, die ihrerseits mit diversen Versicherungsunternehmen Vertreterverträge geschlossen hat. Eine Aufstellung der bei der Beratung berücksichtigten Versicherer folgt unten. Aufgrund des Vertretervertrages sind wir verpflichtet, Versicherungsverträge ausschließlich für die aufgeführten Versicherer zu vermitteln. Wir nutzen zudem eine Software, mit der wir Vergleiche zu verschiedenen Produkten und Dienstleistungen der aufgeführten Versicherer durchführen können.

Welchen Marktanteil die aufgeführten Versicherer haben, können wir nicht einschätzen. Uns liegen keine Statistiken vor, aus denen schätzungsweise entsprechende Informationen abgeleitet werden könnten und zudem ändert sich die Zahl der angebotenen Tarife bzw. Verträge ständig. Es ist somit möglich, dass die von uns berücksichtigten Versicherungen nur einen geringen Marktanteil der in Deutschland angebotenen Versicherungen abdecken. Aufstellung Versicherer nach Sparten:

Lebensversicherungen Krankenversicherungen Sachversicherungen
Advigon Allianz Adcuri
Allianz/DLVAG Alte Oldenburger Advocard
Alte Leipziger ARAG AGILA
AXA/DBV ASTRA Allianz
Barmenia AXA/DBV Alte Leipziger
Basler Barmenia ARAG
Canada Life Continentale AXA/DBV
Condor Deutsche Familienversicherung Concept IF AG
Continentale Deutscher Ring Continentale/Europa
Dialog die Bayerische DA Direkt
die Bayerische DKV DEURAG
Europa GKV Deutsche Familienversicherung
Ergo Gothaer Dialog
Generali Hallesche die Bayerische
Gothaer HanseMerkur DOMCURA
Hannoversche Münchener Verein Ergo
HanseMerkur Nürnberger Generali
Helvetia R+V GVO
HDI SDK Süddeutsche Kranken Gothaer
IDEAL Signal Iduna Grundeigentümer
Inter   Haftpflichtkasse VVaG
InterRisk HDI
LV 1871 Helvetia
Münchener Verein Ideal
Nürnberger Versicherung Inter
Signal Iduna Interlloyd
Stuttgarter InterRisk
Swiss Life Itzehoer
Volkswohl Bund KRAVAG
WWK Versicherung LBN
Zurich Nürnberger
Zurich Life/Eagle Star NV-Versicherung
 

 

 

 

 

 

 

 

pangea life
R+V
Signal Iduna
Stuttgarter
VHV
Volkswohl Bund
Würzburger
Zurich